Unbeantwortete Themen | Aktive Themen
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Autor |
Nachricht |
Ellen
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Verfasst: Fr 14. Okt 2016, 13:00 |
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Moderatorin |
Registriert: Mi 24. Jun 2009, 11:02 Beiträge: 11794
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In dem Zwischenzeugnis wird erwähnt, wann der MA angefangen hat, wann er Handlungsvollmacht und Prokura erhalten hat. Ebenso soll die Personalverantwortung für x MA erwähnt werden. So genau plaziert man das?
Im Moment sieht der Aufbau so aus:
(So fängt das Zeugnis an) Herr XYZ, geboren am xxxx, ist seit dem xxxx in unserem Unternehmen als YYY tätig. Die Handlungsvollmacht wurde ihm am xxxx erteilt, die Prokura am xxxxx.
Dann würde ich die Tätigkeitsbeschreibung machen
Danach die Beurteilung. Danach die Personalverantwortung. Danach den restlichen Sermon.
Oder gibt es eine vorgeschriebene Reihenfolge?
Noch eine Frage zur Schlussformel. Der MA wird bis zum Ende der Tätigkeit freigestellt. Wie formuliere die Schlussformel idealerweise?
Im Moment steht, dass das Zwischenzeugnis auf Wunsch von Herrn XYZ erstellt wird. Das ist etwas dürftig.
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Kiki
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Verfasst: Fr 14. Okt 2016, 13:21 |
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Administratorin |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 15:17 Beiträge: 12170
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Die Personalverantwortung gehört in die Tätigkeitsbeschreibung, meiner Meinung nach. Falls es noch einen anderen plausiblen Grund für die Erstellung eines Zwischenzeugnisses gibt (Vorgesetztenwechsel, Abteilungswechsel, Änderung des Aufgabengebietes o. ä.), dann kannst du das natürlich anführen. Aber wenn ihm praktisch gekündigt ist? Aus welchem Grund denn? Dann lieber nichts schreiben, er will sich ja damit bewerben. (Und wenn er Glück hat, findet er schnell was neues und erspart euch Ärger und Kosten.)
_________________ Liebe Grüße Kiki
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