Unter gewissen Umständen zahlt die Rentenversicherung (oder wer ist das) z. B. einen höhenverstellbaren Schreibtisch oder einen ergonomischen Bürostuhl. Ich glaube, der Arzt bescheinigt das, und dann reicht man einen Antrag bei ? ein.
Wer kennt die Abläufe und an wen man sich wenden muss?
bekommst du ja nur, wenn du eine Schwerbehinderung (ab 50%) hast
Auszug: Die Deutsche Rentenversicherung kann nur dann Kosten für eine Arbeitsplatzausstattung, wie zum Beispiel für einen orthopädischen Bürostuhl, übernehmen, wenn die vom Arbeitgeber bereitgestellte ergonomische Arbeitsplatzausstattung im Einzelfall medizinisch nicht ausreichend ist. Die Arbeitsplatzausstattung muss wegen der Behinderung zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit an einem konkreten Arbeitsplatz notwendig sein.
Man stellt einen Antrag bei der Rentenversicherung - mit den entsprechenden Formularen. Dein Arzt - in dem Fall dein behandelnder Orthopäde gibt sein Urteil ab. Du legst den Kostenvoranschlag dazu und dann muss man auf die Genehmigung warten.
Die Büromöbel gehören somit dir persönlich und nicht der Firma
Viele Schreibtische sind mittlerweile eh automatisch (elektrisch) höhenverstellbar und gar nicht mehr so teuer und werden bei Neuanschaffung durchaus von Firmen gezahlt. Ich hab z.B. einen Bürostuhl der hat knapp 800 Euro gekostet und erfüllt alle ergonomischen Gesichtspunkte - der ist von meinem Arbeitgeber gezahlt worden (ich hab keine Schwerbehinderung - wollte aber trotzdem einen vernünftigen Stuhl)
Ellen hat geschrieben:Beim DRV-Link steht tatsächlich was mit Schwerbehinderung. Beim Link des Büromöbelherstellers kann ich das auch ohne Schwerbehinderung beantragen.
Ich meine, dass für die Teilhabe am Arbeitsleben keine Schwerbehinderung oder Gleichstellung vorliegen muss. Bei mir war das nicht der Fall.
Hallo Käfer - schau mal, das steht aber so da: muss wegen der Behinderung...
Ellen sei nur vorsichtig, dass du nicht evtl. selbst zahlen muss und dir das Geld wiederholen sollst - von wem auch immer - in der Regel von der Rentenversicherung - wer sonst sollte das zahlen? Evtl. noch bei der Krankenkasse nach einem Zuschuss fragen?
Eine meiner Kolleginnen hat einen entsprechenden Schreibtisch - und fährt den ab und zu hoch. Dabei muss man ja doch eine Menge beachten - Kabel vom Monitor und Telefon müssen lang genug sein - das eigene Kabelgewirr vom Schreibtisch sieht auch nicht sehr ansprechend aus. Sichtblende funktioniert ja nicht
Britta, hast du das aus dem Antrag G0132? Das ist der falsche. Der richtige ist G0100 und Anhang G0130. Dafür ist kein Schwerbehinderungsgrad oder eine Gleichstellung vorgeschrieben. Ich habe diesen Weg ja im Dezember bestritten für meinen höhenverstellbaren Schreibtisch. Von unserer Schwerbehinderten-Vertretung weiß ich, dass das Problem derzeit eher ist, dass unabhängig von einer Behinderung und einem Schweregrad erst einmal alles kategorisch abgelehnt wird und erst bei Widerspruch Leistungen bewilligt werden.
3.5 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation)
3.5.1 Allgemeine Hinweise
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen insbesondere Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes und berufliche Anpassungsleistungen und Weiterbildungsleistungen. Ziel der Leistungen ist es, Ihre dauerhafte Erwerbsfähigkeit zu sichern oder Sie wieder in das Erwerbsleben einzugliedern. Bei der Auswahl der Leistungen berücksichtigen wir Ihre Eignung, Neigung sowie Ihre bisherige Tätigkeit und die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes.
3.5.2 Persönliche Voraussetzungen
Ist Ihre Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert, kann die Deutsche Rentenversicherung für Sie Leistungen erbringen. Dadurch soll bei erheblicher Gefährdung der Erwerbsfähigkeit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit abgewendet werden, bei bereits geminderter Erwerbsfähigkeit diese wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden. Die persönlichen Voraussetzungen haben Sie auch erfüllt, wenn bei teilweiser Erwerbsminderung durch die Leistung Ihr Arbeitsplatz erhalten werden kann. eine Leistung beziehen, die regelmäßig bis zum Beginn einer Rente wegen Alters gezahlt wird,
3.5.3 Versicherungsrechtliche Voraussetzungen
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können wir für Sie erbringen, wenn Sie bei Antragstellung
- die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 15 Jahren erfüllt haben oder - Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen oder - wenn ohne diese Leistungen Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu leisten wäre oder - bereits eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung durchgeführt haben und für eine voraussichtlich erfolgreiche Rehabilitation unmittelbar im Anschluss daran eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich ist.
sandrinchen hat geschrieben:aber da benötigt man doch sicher Nachweise oder?
Im Antrag wird man quasi genötigt, den Arzt bzw. die Ärzte von ihrer Schweigepflicht zu entbinden. Der Arzt erhält dann einen Fragenkatalog von der DRV, den er zu beantworten hat (Diagnosen, Therapien etc.).
Wenn man in einer orthopädischen Reha ist, kann man das im Abschlussbericht der Klinik vermerken lassen, dieser genügt dann für die DRV als Nachweis. In der Reha-Klinik ist der Sozialarbeiter der richtige Ansprechpartner dafür.
Bei uns (große Firma) genügt dafür ein Attest vom Arzt. Man braucht keinen Nachweis einer Schwerbehinderung. Aber hier ist auch der Werksarzt bei der Auswahl der Standardbüromöbel beteilgt. Das ist schon ziemlich luxuriös - allerdngs gibt es dann auch wirklich Standardmöbel und eine Auswahl aus max. 3 verschiedenen Stühlen. Darüber hinaus gibt es eine Sonderlocken mehr.