Weil der Mitarbeiter das Unternehmen erst in 3 Monaten zum 31.7.15 verlässt, wurde ihm ein Zwischenzeugnis ausgestellt und zeitgleich das Abschlusszeugnis, in dem lediglich die Zeitform abgeändert wurde und die Schlussformel.
Darf der Mitarbeiter das Abschlusszeugnis schon jetzt verwenden oder erst ab 1.8.15 oder vielleicht schon 2, 3 Wochen vor dem 31.7.15? Gibt es hier eine (rechtliche) Regelung?
Normalerweise wird das Abschlusszeugnis auf den letzten Geltungstag des Arbeitsvertrags (in diesem Falle der 31.7.15) ausgestellt und KANN dadurch erst ab dem 1.8. verwendet werden. Auch wenn Endzeugnisse aus praktischen Gründen bereits vor Arbeitsvertragsende ausgestellt und somit vordatiert werden, finde ich es etwas befremdlich, dass das Zeugnis dem Mitarbeiter bereits ausgehändigt wurde. Das führt die Existenz eines Zwischenzeugnisses ad absurdum.
Ich würde in erster Linie den gesunden Menschenverstand einsetzen und dabei käme raus: Das Datum auf dem Abschlusszeugnis lautet 31.7., wenn das Zeugnis früher vorliegt, ist offensichtlich (mindestens) das Datum gefälscht. Also Finger weg vor dem 1.8.
Und ich wiederhole mich gern: Für eine aktuelle Bewerbungsrunde braucht man NICHT das Zeugnis des jetzigen Arbeitgebers, weder ein vorweggenommenes Endzeugnis noch ein extra für diesen Zweck erstelltes Endzeugnis. Das Endzeugnis kann man nachreichen (zur Vervollständigung der Akten).
nele hat geschrieben:Normalerweise wird das Abschlusszeugnis auf den letzten Geltungstag des Arbeitsvertrags (in diesem Falle der 31.7.15) ausgestellt und KANN dadurch erst ab dem 1.8. verwendet werden. Auch wenn Endzeugnisse aus praktischen Gründen bereits vor Arbeitsvertragsende ausgestellt und somit vordatiert werden, finde ich es etwas befremdlich, dass das Zeugnis dem Mitarbeiter bereits ausgehändigt wurde. Das führt die Existenz eines Zwischenzeugnisses ad absurdum.
Ich stimme Nele zu. Das Endzeugnis sollte/muss auch auf den letzten Tag der Beschäftigung ausgestellt sein (hier 31.07.2015). Wenn dem nicht so ist, ist das ein Hinweis darauf, dass hier im AN-/AG-Verhältnis etwas nicht gestimmt hat! (Ausgenommen das Endzeugnis wird erst sehr viel später ausgestellt und kann deshalb nicht mehr zurückdatiert werden.)