Unbeantwortete Themen | Aktive Themen
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Autor |
Nachricht |
Ellen
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Verfasst: Di 11. Jan 2011, 15:26 |
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Moderatorin |
Registriert: Mi 24. Jun 2009, 11:02 Beiträge: 11813
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Wenn eine Versicherung Bankeinzug macht, wie lange nach dem Einzug kann ich das Geld zurückholen?
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Ilona
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Verfasst: Di 11. Jan 2011, 15:35 |
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Registriert: Do 25. Jun 2009, 09:15 Beiträge: 6362 Wohnort: Zwischen Münsterland und Ruhrgebiet
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Ich meine es sind 6 Wochen - aber frag doch lieber direkt bei der Bank.
_________________ "To do is to be." - Nietzsche "To be is to do." - Kant "Do-be-do-be-do." - Sinatra
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Knutschi
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Verfasst: Di 11. Jan 2011, 15:41 |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 12:47 Beiträge: 6650 Wohnort: Hinter den 7 Weinbergen
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Ich glaub auch 6 Wochen!
_________________ She's a Killer Queen Gunpowder, gelatine Dynamite with a laser beam Guaranteed to blow your mind Anytime
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Neddi
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Verfasst: Di 11. Jan 2011, 15:42 |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 09:22 Beiträge: 7935
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Kann aber sein, dass das deinem Versicherungsschutz schadet! Denn die Versicherung gilt dann als nicht bezahlt.
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Britta
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Verfasst: Di 11. Jan 2011, 15:56 |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 13:08 Beiträge: 9333
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3 Monate - keine Panik. Diese 6 WochenFrist wird so allgemein gehandelt - es sind aber 3 Monate.
Ich hatte gerade so einen Fall bei einer Telefonabrechnung, da hat mir die Bank das bestätigt
_________________ Mut zum Egoismus führt zu mehr Gelassenheit
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Käfer
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Verfasst: Di 11. Jan 2011, 16:16 |
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Registriert: Do 25. Jun 2009, 07:25 Beiträge: 13959 Wohnort: Bei den Spätzles
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Britta, es fallen aber auch Kosten für die Rückbuchung an, gell?
_________________ _ K ä f e r
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Ellen
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Verfasst: Di 11. Jan 2011, 16:18 |
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Moderatorin |
Registriert: Mi 24. Jun 2009, 11:02 Beiträge: 11813
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Neddi, das ist eine verzwickte Sache. Wegen meiner finanz. Lage habe ich nach Rücksprache mit meinem Versicherungsvertreter Anfang Juni letzten Jahres div. Versicherungen stillgelegt (u.a. auch Glasbruch), was mit einem Beratungsprotokoll so belegt wurde.
Danach wurde mir nichts mehr abgebucht. Ende 2010 kam ein Schreiben, dass mir rückwirkend vom 1.7. - 31.12.2010 diese Versicherungen abgebucht werden. Das habe ich reklamiert, doch inzwischen hat die Versicherung schon abgebucht. Dagegen wehre ich mich, denn das stinkt zum Himmel. Ich hatte vierteljährliche Abbuchung, und da am 1.7. und 1.10. nichts abgebucht wurde, war für mich klar, dass die Versicherung das akzeptiert hat.
Die Antworten von der Versicherung sind etwas zäh, daher die Frage. Und was mir wirklich sehr stinkt: Ich hatte einen Glasbruch, und habe nichts eingereicht, weil ich ja davon ausgegangen bin, nicht mehr versichert zu sein.
Mal sehen, wie das ausgeht, und v.a. wie das läuft, wenn ich die Abbuchung rückgängig mache.
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Neddi
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Verfasst: Mi 12. Jan 2011, 07:59 |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 09:22 Beiträge: 7935
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Was sagt denn dein Versicherungsvertreter dazu?
Ich würde schon damit "drohen", den Versicherungsfall einzureichen, wenn du die Beiträge bezahlen musst.
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Ellen
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Verfasst: Mi 12. Jan 2011, 08:25 |
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Moderatorin |
Registriert: Mi 24. Jun 2009, 11:02 Beiträge: 11813
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Der schweigt im Moment, ich warte auf seinen Rückruf. Das Blöde an der Sache ist, mein bisheriger Vertreter hat das Unternehmen verlassen.
Den Versicherungsfall reiche ich in jedem Fall ein, wenn ich nachträglich zahlen muss.
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sandrinchen
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Verfasst: Mi 12. Jan 2011, 08:30 |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 10:55 Beiträge: 19672 Wohnort: Frankenland
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Au weia - blöde Sache. Ich bin da ja immer sehr vorsichtig mit Versicherungen kündigen, denn meist passiert was wenn du sie nicht mehr hast. Jahrelang vorher hat man gezahlt ohne was einzureichen und dann schwupps... Murphys Law.
_________________ Solange es Haare gibt, liegen sich die Menschen in denselben. Heinz Erhardt Liebe Grüße Sandrinchen (Quarkschneggle)
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Ellen
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Verfasst: Mi 12. Jan 2011, 08:57 |
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Moderatorin |
Registriert: Mi 24. Jun 2009, 11:02 Beiträge: 11813
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Also, der freundliche Herr am Telefon klärt das mit der Direktion. Der "Inhaber" meines Büros kann diese Entscheidung nicht treffen. Irgendetwas ist da wohl schief gelaufen, und was kann keiner mehr sagen, weil besagter Vertreter nicht mehr da ist. Aber sollte ich für's letzte Jahr doch zahlen müssen, dann kann ich den Schaden einreichen. Auch noch nachträglich. Und glaubt mir, der Schaden ist erheblich größer als was die mir gutschreiben sollten.
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Britta
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Verfasst: Mi 12. Jan 2011, 09:52 |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 13:08 Beiträge: 9333
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Käfer - da fallen keine Kosten an
_________________ Mut zum Egoismus führt zu mehr Gelassenheit
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