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Bei Krankheit der Kollegin Gehaltszulage verlangen?

Do 19. Nov 2009, 08:45

Hallo Ihr Lieben,

meine Kollegin (Assistentin des Kaufmännischen Leiters) ist mittlerweile die fünfte Woche krank geschrieben und ich vertrete Sie dabei. Ein Ende der Krankheit ist noch nicht in Sicht. Ich (Assistentin den Technischen Leiters) bin dadurch derzeit allein für die Betriebsleitung zuständig. Das das viel Arbeit ist, muss ich glaube ich nicht näher erklären.

Ich übernehme die Arbeiten meiner Kollegin fast vollumfänglich. Lediglich ein Projekt kann ich nicht bearbeiten.

Ich weiß, dass es bei uns im Unternehmen eine Regelung für eine gehaltliche Zulage gibt, wenn der Arbeitnehmer zur vorübergehenden Stellvertretung verpflichtet wird (bei Krankheit eines Kollegen). Diese Verpflichtung sieht so aus, dass wir in einem Büro sitzen und ich damit jetzt automatisch ihre Aufgaben übernehmen muss.

Irgendwie habe ich Skrupel, aufgrund der Krankheit meiner Kollegin mehr Gehalt zu fordern. Andererseits habe ich dadurch auch deutlich mehr Arbeit und weniger Freizeit. Wie ist Eure Meinung zu dem Thema? Würde Ihr diese gehaltliche Zulage verlangen?

Viele Grüße
Fischli73

Re: Bei Krankheit der Kollegin Gehaltszulage verlangen?

Do 19. Nov 2009, 08:56

Auf die Idee bin ich noch nicht gekommen. Aber ich habe schon eine Anerkennung für so etwas bekommen, in Form einer höheren Prämie "außer der Reihe".

Re: Bei Krankheit der Kollegin Gehaltszulage verlangen?

Do 19. Nov 2009, 09:15

Vertretung anderer Assistentinnen ist bei uns Bestandteil der Stellenbeschreibung. Ich würde nicht auf die Idee kommen, mehr Gehalt zu verlangen, allerdings würde ich nachfragen, ob mich nicht eine Aushilfe oder ein Azubi unterstützen könnte. Ist denn absehbar, wie lange sie noch krank ist?

Re: Bei Krankheit der Kollegin Gehaltszulage verlangen?

Do 19. Nov 2009, 09:17

Wenn es eine Regelung im Unternehmen gibt, die bei solchen Fällen greift, würde ich das auch in Anspruch nehmen. Vorher aber genau recherchieren, ggf. -den BR (so vorhanden) fragen.

Re: Bei Krankheit der Kollegin Gehaltszulage verlangen?

Do 19. Nov 2009, 09:21

Derzeit ist nicht absehbar, wie lange Sie noch krank geschrieben wird. Ich gehe aber davon aus, dass ich Sie in diesem Jahr nicht wiedersehen werde. Dann sind 2,5 Monate Vertretung zusammen gekommen.
Bei uns ist das im Rahmentarifvertrag geregelt, dass die Stellvertretung bei "vorübergehender Übernahme anderer Tätigkeiten" eine Zulage der Basisvergütung bekommen kann.

Da ich mir aber nicht ganz so sicher bin, ob dies auch auf mich zutriff, werde ich mal mit dem BR sprechen. Trotzdem habe ich natürlich Skrupel!

Viele Grüße
Fischli73
Zuletzt geändert von fischli73 am Do 19. Nov 2009, 09:23, insgesamt 2-mal geändert.

Re: Bei Krankheit der Kollegin Gehaltszulage verlangen?

Do 19. Nov 2009, 09:22

Dann frag' doch mal in der Perso nach.

Re: Bei Krankheit der Kollegin Gehaltszulage verlangen?

Do 19. Nov 2009, 09:24

Fischli, wennn der Rahmentarifvertrag das so vorsieht, würde ich auch mal nachfragen bei der Perso ...

Re: Bei Krankheit der Kollegin Gehaltszulage verlangen?

Do 19. Nov 2009, 09:29

Cowichan, wie sieht sowas eigentlich personalrechtlich aus, wenn das nicht in der Stellenbeschreibung oder im Vertrag/Rahmenvertrag vorgesehen ist? Könnte man dann auch einen Gehaltsausgleich o.ä. verlangen?

Re: Bei Krankheit der Kollegin Gehaltszulage verlangen?

Do 19. Nov 2009, 09:30

Und wenn der Tarif für dich gilt, dann solltest du dir die Skrupel ganz schnell abgewöhnen. Dein Chef oder sie Perso kommen sicher nicht zu dir und bedanken sich mit einem Scheck. Mehr Arbeit, mehr Kohle.

Re: Bei Krankheit der Kollegin Gehaltszulage verlangen?

Do 19. Nov 2009, 09:34

:rolling: :rolling: :rolling: da wünsch ich dir viel Glück

meine Kollegin wird demnächst (jetzt schon 50 %) komplett ausfallen - da gibts nix


aber nenn mir den Paragraphen

Re: Bei Krankheit der Kollegin Gehaltszulage verlangen?

Do 19. Nov 2009, 09:40

kriegst Du die Überstunden, die Du ihretwegen machen musst, bezahlt? Wenn ja, wäre das Ganze ja nicht mehr so "schlimm" für Dich.
Trotzdem, wenn es eine wie auch immer geartete Regelung gibt, nimm's mit, ganz ohne Skrupel!

Re: Bei Krankheit der Kollegin Gehaltszulage verlangen?

Do 19. Nov 2009, 09:44

Bin da ganz bei meinen Vorschreiberinnen: Da es diese Regelung ja schon gibt, würde ich die Sonderzahlung auch haben wollen - ganz ohne Skrupel, denn sie steht mir ja zu.

Re: Bei Krankheit der Kollegin Gehaltszulage verlangen?

Do 19. Nov 2009, 09:50

bei uns gibt's maximal einen feuchten händedruck...

Re: Bei Krankheit der Kollegin Gehaltszulage verlangen?

Do 19. Nov 2009, 09:55

fischli73 hat geschrieben:Bei uns ist das im Rahmentarifvertrag geregelt, dass die Stellvertretung bei "vorübergehender Übernahme anderer Tätigkeiten" eine Zulage der Basisvergütung bekommen kann.

Ich vermute, das könnte sich auf die Übernahme höherwertiger Tätigkeiten beziehen, und - vielleicht - auf deine Situation nicht so ganz zutreffen. Mach dich in deiner Personalabteilung schlau, ganz unverbindlich.

Re: Bei Krankheit der Kollegin Gehaltszulage verlangen?

Do 19. Nov 2009, 10:16

Das wird wohl nichts ...

habe gerade mit dem Betriebsrat gesprochen. Natürlich gibt es bei den "Assistentinnen" mal wieder eine Ausnahme. Hier ist es natürlich selbstverständlich, dass man sich vertritt, ohne einen Ausgleich dafür zu bekommen.

Viele Grüße
Fischli73
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