Registriert: Mi 24. Jun 2009, 11:02 Beiträge: 11794
Der Satz lautet:
1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung und Erfüllung sämtlicher einschlägigen behördlichen Auflagen.
2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung und Erfüllung sämtlicher einschlägiger behördlicher Auflagen.
Der Unterschied ist das n/r am Ende von einschlägig und behördlich. Welcher Satz ist grammatikalisch richtig? Ich glaube 1. Ich lese gerade soviel Korrektur, ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.
Registriert: Mi 24. Jun 2009, 11:02 Beiträge: 11794
Ich bin unsicher wegen des Wortes mangelnd im folgenden Satz:
1. Geschlossen wegen mangelndem Brandschutz 2. Geschlossen wegen mangelnden Brandschutz
Geschrieben haben ich nun: ... wegen des mangelnden Brandschutzes ... Doch mich interessiert, welche von 1 oder 2 korrekt ist. Ich tippe auf 1. Was meint ihr?
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