Mir soll es ja egal sein, ich zahle die Umsatzsteuer ja nicht
Wenn etwas nach der dort gültigen Umsatzsteuer verzollt wird, definiert dies, dass der im Empfängerland gültige Steuersatz gemeint ist. Deswegen habe ich die Wörter getauscht.
Wenn jedoch ewas dort nach der gültigen Umsatzsteuer verzollt wird, ist damit nicht eindeutig defiiniert, ob es sich um den Steuersatz für das Absende- oder für das Empfängerland handelt. Das könnte sich der Empfänger dann aussuchen, es sei denn, die Gesetzeslage im Empfängerland ist so definiert, dass prinzipiell nur der dort (im Empfängerland) gültige Steuersatz für die Umsatzsteuer zur Anwendung gebracht werden darf oder aber die beiden Steuersätze für die Umsatzsteuer identisch sind, so daß sich die Diskussion erübrigt.
So sind sie halt, unsere Juristen! Kleine Wortumstellung, große Auswirkung.