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Formulierung

Do 18. Feb 2010, 16:49

Ein paar Tage frei, und schon geht das Hirn auf Sparflamme. Der Satz heißt:

Im Falle der Eigenbeförderung versichert der Empfänger, den Liefergegenstand zum o.g. Bestimmungsort zu bringen und dort der gültigen Umsatzsteuer zu unterwerfen.

Wie formuliere ich diesen Part schön um? Ich habe gerade gähnende Leere.

... dort der gültigen Umsatzsteuer zu unterwerfen.

Re: Formulierung

Do 18. Feb 2010, 16:53

Im Falle der Eigenbeförderung versichert der Empfänger, den Liefergegenstand zum o.g. Bestimmungsort zu bringen und dort die gültige Umsatzsteuer (entsprechend) abzuführen/zu deklarieren.

Re: Formulierung

Do 18. Feb 2010, 18:59

Da isse ja wieder :mrgreen:

Re: Formulierung

Do 18. Feb 2010, 21:12

Eine juristische Formulierung würde ich grundsätzlich nicht umstellen. Ich meine aber, dass die beiden Wörter "dort" und "der" umgedreht werden müssen, da sich die Umsatzsteuerunterwerfung ja auf den Bestimmungsort bezieht und nicht auf den Versandort.

Im Falle der Eigenbeförderung versichert der Empfänger, den Liefergegenstand zum o.g. Bestimmungsort zu bringen und der dort gültigen Umsatzsteuer zu unterwerfen.

Re: Formulierung

Do 18. Feb 2010, 22:26

Karla, handelt es sich dabei tatsächlich um eine feststehende juristische Formulierung?

Deinen Dreher finde ich übrigens unerheblich, da der Sinn nicht verändert wird. In beiden Fällen ist es die am Bestimmungsort geltende/anwendbare Umsatzsteuer.
Zuletzt geändert von carolina am Fr 19. Feb 2010, 09:55, insgesamt 1-mal geändert.

Re: Formulierung

Fr 19. Feb 2010, 07:53

...und dort mit der gültigen Umsatzsteuer zu versteuern.

Re: Formulierung

Fr 19. Feb 2010, 10:01

Danke, das klingt doch gleich viel besser und nicht so holprig :mrgreen:. Karla, das steht auf einem Lieferschein. Und ich glaube nicht, dass das eine feststehende juristische Formulierung ist.

Re: Formulierung

Fr 19. Feb 2010, 22:58

Mir soll es ja egal sein, ich zahle die Umsatzsteuer ja nicht :lol:

Wenn etwas nach der dort gültigen Umsatzsteuer verzollt wird, definiert dies, dass der im Empfängerland gültige Steuersatz gemeint ist. Deswegen habe ich die Wörter getauscht.

Wenn jedoch ewas dort nach der gültigen Umsatzsteuer verzollt wird, ist damit nicht eindeutig defiiniert, ob es sich um den Steuersatz für das Absende- oder für das Empfängerland handelt. Das könnte sich der Empfänger dann aussuchen, es sei denn, die Gesetzeslage im Empfängerland ist so definiert, dass prinzipiell nur der dort (im Empfängerland) gültige Steuersatz für die Umsatzsteuer zur Anwendung gebracht werden darf oder aber die beiden Steuersätze für die Umsatzsteuer identisch sind, so daß sich die Diskussion erübrigt.

So sind sie halt, unsere Juristen! Kleine Wortumstellung, große Auswirkung.

Re: Formulierung

Fr 19. Feb 2010, 23:58

Geht das denn überhaupt?

Also, ich liefer Übersetzungen von Spanien nach Deutschland. Die Umsatzsteuer in Spanien beträgt 16%, die in Deutschland 19%.

Es handelt sich um einen innergemeinschaftlichen Geschäftsverkehr, ich darf also in der Rechnung keine MwSt ausweisen und muss in der Rechnung vermerken, dass gem. §13b, Abs. 1, UStG, der Empfänger umsatzsteuerpflichtig ist.

Will heissen, mein Kunde in Deutschland muss 19% abführen.

Genau so funktioniert das im umgekehrten Fall, wenn ich von einem Kollegen aus Deutschland eine Rechnung erhalte. Dann führe ich hier 16% USt ab.

Deshalb ist es egal, wo das "dort" steht.

Oder verstehe ich da was falsch?
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