Unbeantwortete Themen | Aktive Themen
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Britta
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Verfasst: Mo 8. Feb 2016, 14:47 |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 13:08 Beiträge: 9328
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Ich hab hier einen Mitarbeiter der ab 4.1. einen Krankenschein hat.
Jetzt seh ich gerade, dass sein neuer Krankenschein der nahtlos an den ersten übergeht, von einem völlig anderem Arzt ist.
Ähm - wie geht das jetzt mit dem Krankengeld? Muss das EINE Krankheit durchgehend sein, oder wende ich das ab wenn ich zwischendurch den Arzt wechsle und mit einer anderen Krankheit?
_________________ Mut zum Egoismus führt zu mehr Gelassenheit
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Sternchen
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Verfasst: Mo 8. Feb 2016, 15:06 |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 18:32 Beiträge: 4649
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Eigentlich geht das den Arbeitgeber gar nichts an...der kann auch nicht beurteilen, ob es dieselbe Krankheit ist trotz unterschiedlicher Ärzte.
_________________ Gruß Sternchen
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Britta
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Verfasst: Mo 8. Feb 2016, 15:37 |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 13:08 Beiträge: 9328
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naja - aber wenn der Mitarbeiter den Schein schickt, auf dem die Diagnosen stehen. Dann schaue ich darauf und ICH stelle fest, es sind andere Krankheiten. Mir gehts doch auch gar nicht darum mit dem Finger auf den Mitarbeiter zu zeigen. Mir ging es um die prinzipielle Handhabung.
_________________ Mut zum Egoismus führt zu mehr Gelassenheit
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sandrinchen
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Verfasst: Mo 8. Feb 2016, 15:41 |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 10:55 Beiträge: 19659 Wohnort: Frankenland
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Ist er denn schon länger als 6 Wochen AU?
_________________ Solange es Haare gibt, liegen sich die Menschen in denselben. Heinz Erhardt Liebe Grüße Sandrinchen (Quarkschneggle)
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Brösli
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Verfasst: Mo 8. Feb 2016, 15:49 |
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Registriert: Do 25. Jun 2009, 10:27 Beiträge: 4007
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Sandrinchen: Britta hat geschrieben: Ich hab hier einen Mitarbeiter der ab 4.1. einen Krankenschein hat.
Ich war der Meinung, dass es die selbe Krankheit sein muss, wegen der er krankgeschrieben ist. Und zwar geht das mit dem Krankengeld und der Gehaltskürzung dann ab der 7. Woche los - so war es bei mir wenigstens, aber das war vor 10 Jahren oder so ...
_________________ Es ist schwer, das Glück in uns zu finden, und es ist ganz unmöglich, es anderswo zu finden. Nicolas Chamfort
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sandrinchen
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Verfasst: Mo 8. Feb 2016, 15:56 |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 10:55 Beiträge: 19659 Wohnort: Frankenland
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Sind ja noch keine... und ja es muss die selbe Krankheit sein... (so ist es auch bei uns).
_________________ Solange es Haare gibt, liegen sich die Menschen in denselben. Heinz Erhardt Liebe Grüße Sandrinchen (Quarkschneggle)
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Sternchen
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Verfasst: Mo 8. Feb 2016, 16:08 |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 18:32 Beiträge: 4649
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Aber das zahlt doch die Krankenkasse. Das geht den Arbeitgeber nichts an. Die Diagnose wird dem Arbeitgeber auch nicht mitgeteilt.
_________________ Gruß Sternchen
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Kiki
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Verfasst: Mo 8. Feb 2016, 16:16 |
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Administratorin |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 15:17 Beiträge: 12171
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Aber irgendwoher muss ja der AG wissen, ob dem Mitarbeiter noch Entgeld-Fortzahlung zusteht oder nicht.
_________________ Liebe Grüße Kiki
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Sternchen
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Verfasst: Mo 8. Feb 2016, 16:27 |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 18:32 Beiträge: 4649
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6 Wochen maximal
_________________ Gruß Sternchen
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Kieselstein
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Verfasst: Mo 8. Feb 2016, 16:29 |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 13:02 Beiträge: 5712
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Das erfährt der AG doch von der KK. Der AG kennt doch die Diagnosen nicht.
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nele
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Verfasst: Mo 8. Feb 2016, 16:29 |
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Registriert: Mi 17. Jun 2009, 20:18 Beiträge: 8687
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Soweit ich weiß, informiert die Krankenkasse den Arbeitgeber, ob und wann es zur Krankengeldzahlung kommt.
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Käfer
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Verfasst: Mo 8. Feb 2016, 17:05 |
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Registriert: Do 25. Jun 2009, 07:25 Beiträge: 13955 Wohnort: Bei den Spätzles
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nele hat geschrieben: Soweit ich weiß, informiert die Krankenkasse den Arbeitgeber, ob und wann es zur Krankengeldzahlung kommt. So ist es. Der AG bekommt eine Bescheinigung von der Krankenkasse, ab wann sie Krankengeld bezahlt und der AG nicht mehr in der Lohnfortzahlungspflicht ist.
_________________ _ K ä f e r
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Kiki
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Verfasst: Mo 8. Feb 2016, 17:10 |
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Administratorin |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 15:17 Beiträge: 12171
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Das heißt, man muss als Versichterter fein die Gelben Zettel bei der Krankenkasse einreichen ...
_________________ Liebe Grüße Kiki
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biene
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Verfasst: Di 9. Feb 2016, 07:08 |
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Registriert: Fr 26. Jun 2009, 07:20 Beiträge: 4707
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Kiki,
ich glaube das passiert automatisch über den Arzt. Bei privatversicherten muss das der Kranke selber tun. Da bekommst du beide Zettel mit. Einen ohne Diagnose und einen mit Diagnose.
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sandrinchen
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Verfasst: Di 9. Feb 2016, 08:26 |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 10:55 Beiträge: 19659 Wohnort: Frankenland
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Ne der Arzt macht das nicht mehr Biene - das muss man selbst machen, zumindest ist es bei uns hier so.
_________________ Solange es Haare gibt, liegen sich die Menschen in denselben. Heinz Erhardt Liebe Grüße Sandrinchen (Quarkschneggle)
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