Ich hab hier einen Mitarbeiter der ab 4.1. einen Krankenschein hat.
Jetzt seh ich gerade, dass sein neuer Krankenschein der nahtlos an den ersten übergeht, von einem völlig anderem Arzt ist.
Ähm - wie geht das jetzt mit dem Krankengeld? Muss das EINE Krankheit durchgehend sein, oder wende ich das ab wenn ich zwischendurch den Arzt wechsle und mit einer anderen Krankheit?
naja - aber wenn der Mitarbeiter den Schein schickt, auf dem die Diagnosen stehen. Dann schaue ich darauf und ICH stelle fest, es sind andere Krankheiten.
Mir gehts doch auch gar nicht darum mit dem Finger auf den Mitarbeiter zu zeigen. Mir ging es um die prinzipielle Handhabung.
Britta hat geschrieben:Ich hab hier einen Mitarbeiter der ab 4.1. einen Krankenschein hat.
Ich war der Meinung, dass es die selbe Krankheit sein muss, wegen der er krankgeschrieben ist. Und zwar geht das mit dem Krankengeld und der Gehaltskürzung dann ab der 7. Woche los - so war es bei mir wenigstens, aber das war vor 10 Jahren oder so ...
nele hat geschrieben:Soweit ich weiß, informiert die Krankenkasse den Arbeitgeber, ob und wann es zur Krankengeldzahlung kommt.
So ist es. Der AG bekommt eine Bescheinigung von der Krankenkasse, ab wann sie Krankengeld bezahlt und der AG nicht mehr in der Lohnfortzahlungspflicht ist.
ich glaube das passiert automatisch über den Arzt. Bei privatversicherten muss das der Kranke selber tun. Da bekommst du beide Zettel mit. Einen ohne Diagnose und einen mit Diagnose.