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BeitragVerfasst: Fr 9. Mai 2014, 09:43 
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Der (deutsche) Arbeitgeber schickt einen Mitarbeiter zur Untersuchung (wegen Staplerschein, dafür muss man sich wohl hin und wieder untersuchen lassen). Der AG vereinbart mit dem Arzt einen Termin, der außerhalb der Arbeitszeit liegt. Er weigert sich, diese Zeit dem AN gutzuschreiben mit der Begründung, er ist nicht dazu verpflichtet.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das richtig ist. Gibt es hier eine gesetzliche Grundlage? Ich habe nichts passendes im Internet gefunden.


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BeitragVerfasst: Fr 9. Mai 2014, 09:47 
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Mein Bruder musste eine 7-tägige Fortbildung zzgl. einer solchen Gesundheitsuntersuchung auch in seiner Freizeit absolvieren (an 7 Sonnabenden) - als LKW-Fahrer dürfte er sonst nicht mehr fahren.

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Liebe Grüße
Kiki


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BeitragVerfasst: Fr 9. Mai 2014, 10:07 
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 13:08
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ich glaube, dass das richtig ist

Wenn der Arbeitnehmer selber den Termin gemacht hätte, wäre das doch auch außerhalb der Arbeitszeit gewesen?

Und der Staplerschein ist ja nicht an den Arbeitgebern gebunden. D.h. wenn dein Freund kündigt, hat er doch trotzdem noch den Staplerschein.

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BeitragVerfasst: Fr 9. Mai 2014, 10:37 
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Moderatorin

Registriert: Mi 24. Jun 2009, 11:02
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Den Staplerschein hat er schon lange. Es geht wohl darum, dass der AG von Zeit zu Zeit Untersuchungen der Mitarbeiter veranlassen muss, die den Stapler fahren, damit sie auch weiterhin den Stapler im Unternehmen fahren dürfen.

Vielleicht sehe ich das falsch: Wenn mein AG mich auffordert, ich soll mich untersuchen lassen, damit er was auch immer weiß, dann sollte der AG diese Zeit auch bezahlen. Wenn ich einen Schein o.ä. machen will und dazu gehört eine Untersuchung, dann ist es ja meine Sache und kann deshalb auch nicht vom AG verlangen, die Zeiten anzurechnen.


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BeitragVerfasst: Fr 9. Mai 2014, 10:48 
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 15:17
Beiträge: 12175
In großen Unternehmen, die einen Werksarzt vor Ort haben, sollte das keine Problem sein. Aber gerade kleinere Unternehmen können es sich einfach nicht leisten, die Mitarbeiter bezahlt freizustellen, damit sie die für die Fortgeltung von diversen Scheinen erforderlichen Schulungen und Untersuchungen machen können. Und ich fürchte, sie (die kleinen Unternehmen) müssen das auch nicht.

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Liebe Grüße
Kiki


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BeitragVerfasst: Fr 9. Mai 2014, 10:49 
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Das sind die sogenannten G-Untersuchungen also arbeitsmedizinische Untersuchungen. Zu denen muss man alle 3 Jahre. Termine sind beim Betriebsarzt während der Arbeitszeit.


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BeitragVerfasst: Fr 9. Mai 2014, 12:14 
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Sanne - wenn man einen Betriebsarzt hat - ist das OK.

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BeitragVerfasst: Fr 9. Mai 2014, 12:23 
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Bei uns werden die auch vom Betriebsarzt gemacht während der Arbeitszeit.

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Liebe Grüße Sandrinchen Bild (Quarkschneggle)


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BeitragVerfasst: Fr 9. Mai 2014, 13:44 
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naja - aber es ist doch kein Betriebsarzt da und daher muss er zu einem normalen Arzt gehen - und Arztbesuche macht man halt - in der Regel - außerhalb der Arbeitszeit -zumal der Schein für ihn persönlich ist und

....auch wenn er zur Zeit arbeitslos wäre, müsste er zur Untersuchung um den Schein behalten zu dürfen.

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BeitragVerfasst: Mo 12. Mai 2014, 08:12 
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Beiträge: 2567
Ellen, reicht Dir die Antwort noch bis Ende der Woche? Am Donnerstag ist unser Betriebsarzt im Haus, den würde ich mal fragen. Bei größeren Unternehmen ist es in der Tat kein Problem, sowas während der Arbeitszeit zu machen. Auch die Arzttermine, die in diesem Zusammenhang außerhalb stattfinden müssen, liegen bei uns in der Arbeitszeit. Allerdings haben wir auch eine Betriebsvereinbarung hierzu.

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der sie verschenkt.

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BeitragVerfasst: Mo 12. Mai 2014, 09:46 
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Beiträge: 11804
Ja, Bibi, es reicht nächste Woche. Ich habe meinen Freund nochmals gefragt. Es war u.a. eine Untersuchung der Augen (wegen seines Staplerscheines, den er schon lange hat). Und es wurde auch Blut abgenommen. Irritierend finde ich, dass anscheinend die Blutergebnisse dem AG weitergegeben werden. Mein Freund und seine Kollegen wollen das nicht.


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BeitragVerfasst: Mo 12. Mai 2014, 11:47 
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Registriert: Do 25. Jun 2009, 07:25
Beiträge: 13957
Wohnort: Bei den Spätzles
Die Blutergebnisse dürfen doch nicht dem Arbeitgeber gegeben werden! :om:
Es dürfen nur Bescheinigungen oder Empfehlungen an den Arbeitgeber übermittelt werden. Die Ergebnisse und Diagnosen bleiben immer beim Arzt/Betriebsarzt unter Beschluss und dürfen nicht herausgegeben werden.
Ausnahmen kann es geben, aber da muss der Arbeitnehmer schriftlich ausdrücklich zustimmen.

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BeitragVerfasst: Mo 12. Mai 2014, 12:31 
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Beiträge: 11804
Ich weiß, Käfer. Deshalb, und weil ich genügend Schauergeschichten vom AG kenne, bin ich auch irrtiert gewesen.


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BeitragVerfasst: Di 13. Mai 2014, 09:06 
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Beiträge: 2567
Es ist wie Käfer sagt und Dein Freund schon richtig vermutet. Das ist Arztgeheimnis.

Und mittlerweile ist es sogar so, dass der AG nur noch erfahren darf, dass eine Untersuchung stattgefunden hat, aber nicht, was herauskam. Also wirklich nichts. Früher wusste man zumindest, dass der Gabelstapler eine Brille tragen musste und es dann ok war. Heute erfährt man das nicht mehr (außer der AN stimmt zu oder es gibt eine Betriebsvereinbarung).

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BeitragVerfasst: Di 13. Mai 2014, 09:14 
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Beiträge: 13957
Wohnort: Bei den Spätzles
Bibi hat geschrieben:
Und mittlerweile ist es sogar so, dass der AG nur noch erfahren darf, dass eine Untersuchung stattgefunden hat, aber nicht, was herauskam. Also wirklich nichts. Früher wusste man zumindest, dass der Gabelstapler eine Brille tragen musste und es dann ok war. Heute erfährt man das nicht mehr (außer der AN stimmt zu oder es gibt eine Betriebsvereinbarung).

Das ist etwas, was ich überhaupt nicht nachvollziehen kann, denn damit ist die Untersuchung hinfällig. Sie dient damit nicht mehr der Betriebssicherheit und Unfallverhütung.

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_ K ä f e r


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