Unbeantwortete Themen | Aktive Themen
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Autor |
Nachricht |
Ellen
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Verfasst: Fr 26. Mär 2010, 08:20 |
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Moderatorin |
Registriert: Mi 24. Jun 2009, 11:02 Beiträge: 11801
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Ist es die Regel, dass im Arbeitsvertrag der AN bestätigt, an keiner ansteckenden Krankheit zu leiden, keine körperlichen oder gesundheitlichen Mängel verschwiegen hat, die der Ausübung der vereinbarten Tätigkeit entgegenstehen und dss er sich mit einer werks- und vertrauensärztlichen Untersuchung bereit erklärt und den Arzt von seiner Schweigepflicht entbindet soweit Auskünfte erforderlich sind, um die Eignung für die vereinbarte Tätigkeit (Sekretärin) zu beurteilen.
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Neddi
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Verfasst: Fr 26. Mär 2010, 08:29 |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 09:22 Beiträge: 7935
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Als ich hier vor 20 Jahren anfing, gab es den Passus noch nicht.
Aber ich weiß, dass neue potenzielle Mitarbeiter zum Werksarzt geschickt werden. Damit müsste der Part mit der Untersuchung und der Entbindung von der Schweigepflicht üblich sein.
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nini
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Verfasst: Fr 26. Mär 2010, 08:30 |
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Registriert: Do 25. Jun 2009, 07:36 Beiträge: 1215
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Also in manchen Firmen/Institutionen sind Einstellungsuntersuchungen üblich (an meinem jetzigen Arbeitsplatz z. B.; oder als ich früher mal in einem Labor gearbeitet habe). Aber der Passus im Arbeitsvertrag, den du nennst, erscheint mir doch reichlich übertrieben - ich hab sowas noch nie gehört!
_________________ Mir fällt gerade kein schlauer Spruch ein
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uma*
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Verfasst: Fr 26. Mär 2010, 08:42 |
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Registriert: Do 25. Jun 2009, 19:37 Beiträge: 1939
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Nein, nicht üblich ! Einstellungsuntersuchung ja, aber nicht die ganzen anderen von Dir genannten Verpflichtungen !
_________________ Liebe Grüße uma
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Sternchen
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Verfasst: Fr 26. Mär 2010, 08:43 |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 18:32 Beiträge: 4649
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Ich glaube, z.B. in der Lebensmittelbranchen ist das erlaubt. Aber alles muss man nicht offenlegen! Man kann auch selbst entscheiden, ob man seine Schwerbehinderung angibt.
Hier muss jeder vor seiner Einstellung zum Werksarzt.
_________________ Gruß Sternchen
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sandrinchen
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Verfasst: Fr 26. Mär 2010, 08:58 |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 10:55 Beiträge: 19662 Wohnort: Frankenland
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Aus meinen Verträgen kenne ich das nicht - bei uns müssen die Lehrlinge zu Untersuchung und die Arbeiter die bestimmte Arbeiten machen.
_________________ Solange es Haare gibt, liegen sich die Menschen in denselben. Heinz Erhardt Liebe Grüße Sandrinchen (Quarkschneggle)
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Ellen
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Verfasst: Fr 26. Mär 2010, 09:12 |
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Moderatorin |
Registriert: Mi 24. Jun 2009, 11:02 Beiträge: 11801
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Es steht auch drin, dass der AG bestätigt, nicht dem Schwerbehindertenschutz nicht zu unterliegen. Habe ich vorhin weggelassen, weil es nicht zutrifft.
Ich finde den Passus auch ein wenig übertrieben. Wenn ich dem zustimme, dann will ich ein Ergebnis der Untersuchung haben.
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Sternchen
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Verfasst: Fr 26. Mär 2010, 09:22 |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 18:32 Beiträge: 4649
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Ellen hat geschrieben: Es steht auch drin, dass der AG bestätigt, nicht dem Schwerbehindertenschutz nicht zu unterliegen. Habe ich vorhin weggelassen, weil es nicht zutrifft.
Ich finde den Passus auch ein wenig übertrieben. Wenn ich dem zustimme, dann will ich ein Ergebnis der Untersuchung haben. Der erste Satz ist ein bisschen unverständlich *lach* der spinnt wohl, das ist Gesetz! Und die Ergebnisse stehen Dir selbstverständlich zu - immer!
_________________ Gruß Sternchen
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Ellen
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Verfasst: Fr 26. Mär 2010, 09:56 |
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Moderatorin |
Registriert: Mi 24. Jun 2009, 11:02 Beiträge: 11801
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Oh ja, ich sehe es auch gerade.
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Dagmar
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Verfasst: Fr 26. Mär 2010, 11:50 |
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Administratorin |
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Registriert: Do 11. Mär 2010, 14:42 Beiträge: 8089 Wohnort: Ulm
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Hallo Ellen,
werksärztliche Untersuchungen werden bei uns auch durchgeführt (die Ergebnisse dürfen aber m. W. nicht weitergegeben werden, wenn sie nicht direkt den Arbeitsplatz betreffen). Wenn Du in irgendeiner Weise mit Lebensmitteln zu tun hast, erscheint mir die Frage nach ansteckenden Krankheiten ja noch vernünftig - aber als Sekretärin ...
Liebe Grüße
_________________ Dagmar
I haven't lost my mind; it's backed up on tape somewhere!
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Neddi
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Verfasst: Fr 26. Mär 2010, 11:59 |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 09:22 Beiträge: 7935
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Äh, findet ihr es nicht sinnvoll, wenn der Arbeitgeber seine Belegschaft vor ansteckenden Krankheiten schützen will? Immerhin muss er auch der Fürsorgepflicht für seine schon vorhandenen Mitarbeiter nachgehen.
Und verschwiegene körperliche Mängel wie z. B. ein Rückenleiden können auch im Sekretariat zu einer BU führen. Das würde ich als Arbeitgeber wissen wollen, alleine schon um festzuhalten, ob das ggf. am eigenen Arbeitsplatz liegt oder an der Vorgeschichte des Mitarbeiters.
Ob die das fragen dürfen, weiß ich allerdings nicht.
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Helmine
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Verfasst: Fr 26. Mär 2010, 13:14 |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 10:51 Beiträge: 3428
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In meiner letzten Firma, die nur ansatzweise mit Lebensmitteln, aber um so mehr mit Waschmitteln und Kosmetik zu tun hatte, musste ich als Sekki die betriebsärztliche Untersuchung durchlaufen (sie brauchen eine neue Brille..) und alle Hygieneschulungen mitmachen.
Meinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden würde ich nicht.
Evtl. besorgst du dir ein Attest deines Arztes, dass du den Beruf ohne Einschränkung ausüben kannst. Dann musst du wahrscheinlich nicht zum AG-Arzt.
_________________ Helmine Stromausfall ist die Gelegenheit mit Ihrem Fön zu baden. (Rainald Grebe)
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