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Waldwichtel
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Verfasst: Mi 15. Feb 2017, 14:19 |
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Registriert: Mi 18. Mär 2015, 13:15 Beiträge: 281 Wohnort: Zwischen Ludwigsburg und Böblingen
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Hallo zusammen,
unser Fahrer braucht eine Bestätigung, da er ein Fahrverbot für 1 Monat bekommen hat. Jedoch mit seinem Privatfahrzeug.
Genügt das so und kann ich das so schreiben? Bin mir nicht sicher, ob das so korret ist. Wäre lieb von euch, wenn ihr mir da bissl helfen könntet.
Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem 1.10.2016 ist Herr F. als Servicefahrer bei uns angestellt. Aus diesem Grund hat er auch noch keinen Anspruch von 4 Wochen bzw. einem Monat Urlaub.
Seine Tätigkeit ist, Kunden anzufahren und Schmutzfangmatten auszutauschen und/oder Ware zu liefern.
Wir sind ein Kleinbetrieb und können Herrn F., ohne gültige Fahrerlaubnis, leider nicht anderweitig beschäftigen.
Sollte Herr F. seine Fahrerlaubnis verlieren, müssen wir ihn leider aus den oben genannten Gründen entlassen.
Sollten Sie noch Fragen haben, dann rufen Sie mich bitte unter der Rufnummer 0711 123456 an.
_________________ Stelle dir immer diese 3 Fragen: WILL ich das? Will ich DAS? Will ICH das?
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Kiki
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Verfasst: Mi 15. Feb 2017, 14:31 |
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Administratorin |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 15:17 Beiträge: 12175
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Man darf das Fahrverbot doch auf einen Zeitraum schieben, wo man Urlaub machen kann, in eurem Falle also ab April. Das würde ich da auch reinschreiben.
_________________ Liebe Grüße Kiki
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Käfer
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Verfasst: Mi 15. Feb 2017, 15:47 |
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Registriert: Do 25. Jun 2009, 07:25 Beiträge: 13957 Wohnort: Bei den Spätzles
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Es kommt auf das Ziel an, wie du formulierst. Wollt ihr die 4 Wochen Fahrverbot verhindern oder wollt ihr den Zeitraum verlängern, den er wählen kann, um den Urlaub zu nehmen? Könnt ihr euch das betriebsbedingt dann überhaupt erlauben, dass er so lange ausfällt?
Je nach Ziel also, würde ich den Urlaubsanspruch weglassen oder anführen.
_________________ _ K ä f e r
Zuletzt geändert von Käfer am Mi 15. Feb 2017, 16:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Knutschi
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Verfasst: Mi 15. Feb 2017, 16:12 |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 12:47 Beiträge: 6650 Wohnort: Hinter den 7 Weinbergen
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Kiki hat geschrieben: Man darf das Fahrverbot doch auf einen Zeitraum schieben, wo man Urlaub machen kann, in eurem Falle also ab April. Das würde ich da auch reinschreiben. Meines Wissens kann man sich nicht mehr aussuchen, wann man den Führerschein abgibt. Müsste man mal nachlesen.
_________________ She's a Killer Queen Gunpowder, gelatine Dynamite with a laser beam Guaranteed to blow your mind Anytime
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Kiki
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Verfasst: Mi 15. Feb 2017, 16:57 |
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Administratorin |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 15:17 Beiträge: 12175
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Ich denke, hier sollte ein Anwalt einen Formulierungsvorschlag machen. Und dieser Anwalt sollte vom Delinquenten beauftragt werden und sich mit Verkehrsrecht auskennen.
_________________ Liebe Grüße Kiki
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