Biene, normalerweise bekommst Du vom Arzt beide Scheine (KK und AG) in die Hand gedrückt & sorgst dafür, dass die den jeweiligen Emfpänger erreichen. @ Britta: Bei einer anderen Erkrankung fängt die 6-Wochen-Frist wieder neu an. Ich meine, wenn dann wegen der 'alten' Erkrankung innerhalb von 6 Monaten eine neue Krankmeldung kommt, zählt das automatisch auf die Zeit der Erkrankung.
ja - Dagmar so ist das bei uns auch - wir bekommen beide Scheine
Und ganz klar: Es geht den ARbeitgeber nichts an. Dieser Mitarbeiter hat mir vorher erzählt, weshalb er den ersten Krankenschein bekommen hat und bei dem zweiten sehe ich halt, dass es um was völlig anderes geht (und ER hat mir diese Krankmeldung zugesandt, dann muss er damit rechnen, dass sie gelesen wird) - Aber das ist ja nicht das Thema
Und ja - die Krankenkasse informiert. Aber erst eine Woche vorher
Da ich hier aber die Finanzen planen muss (und das nicht eine Woche vorher machen kann) ist es für mich durchaus wichtig zu wissen, WANN das Krankengeld gezahlt wird. Ich bin im ÖD - da geht alles etwas schleppender.... Unsere Mitarbeiter sorgen in der Regel dafür, dass sie kurz vor Zahlung des Krankengeldes wieder gesund sind
Ich bin bisher auch davon ausgegangen, dass man nach längerer Krankheit eine Wiedereingliederung machen MUSS. Ist aber gar nicht so - eine Kollegin hier im Haus ist jetzt nach 3 Monaten wieder angefangen und arbeitet volle Stundenzahl. So kann man sich irren
Britta hat geschrieben:Und ja - die Krankenkasse informiert. Aber erst eine Woche vorher
Da ich hier aber die Finanzen planen muss (und das nicht eine Woche vorher machen kann) ist es für mich durchaus wichtig zu wissen, WANN das Krankengeld gezahlt wird. Ich bin im ÖD - da geht alles etwas schleppender.... Unsere Mitarbeiter sorgen in der Regel dafür, dass sie kurz vor Zahlung des Krankengeldes wieder gesund sind
Das interessiert die Krankenkasse nicht, ob du das vorher wissen willst oder "musst". Genauso können sie ihre Dauerkranken von heute auf morgen mit Wiedereingliederung testweise zur Arbeit verpflichten. Der Kranke bekommt Freitag Bescheid und muss Montag antreten ohne dass der Arbeitgeber vorher informiert wird. Das war bei einer Mitarbeiterin von mir so. Die Kassen können da ganz schön Druck aufbauen. Bei mir war das Ende vom Lied, dass die Mitarbeiterin am zweiten Tag einen Nervenzusammenbruch bekommen hat und seitdem nicht mehr gesehen wurde.
Als ich letztes Jahr mit einer stufenweisen Wiedereingliederung zurückgekommen bin, musste der AG auf dem Formular sein Einverständnis geben. Ich kann allerdings nichts zum Krankgeldbezug sagen, da bei mir die Wiedereingliederung in die Entgeltfortzahlung fiel.