Registriert: Mi 24. Jun 2009, 12:02 Beiträge: 11819
Der Satz heißt wie folgt:
Das Anstellungsverhältnis endet mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das gesetzliche Rentenalter erreicht hat, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Klingt das für euch schlüssig? Wir können nicht 67 schreiben, weil der Renteneintritt ja die nächsten Jahre scheichend vonstatten geht.
Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen. Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen. Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern. Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.